Bußgelder

Richter und Staatsanwälte können in Strafverfahren Bußgelder und Geldauflagen
verhängen, die in Form von Spenden an gemeinnützige Vereine gezahlt werden müssen.

Wir sind auf die Gelder enorm angewiesen und den Behörden unsagbar dankbar,
dass es die Möglichkeit dieser Unterstützung gibt.

Wir danken allen, die an dieser Stelle an den Förderkreis für tumor- und leukämiekranke Kinder Ulm e.V. denken!